Vielleicht solltet Ihr bezüglich der Farbe der Werbung auf Euren Umrandungen mal die Wettspielordnung F 3.8 i.V. F 3.13.3 anschauen. Da steht, dass die Werbung auf allen Innenseiten der Umrandungen entweder in einem dunkleren oder unwesentlich helleren Ton der Grundfarbe oder in schwarz gehalten sein muss. Selbst ausserhalb der Spielbox darf auf Umrandungen die Werbefarbe weder weiß noch gelb sein.
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