Zitat:
Zitat von RedStar
Der Reibungskoeffizient steht meines Wissens nicht in den Tischtennisregeln, die Liste hingegen schon. Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.
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Genau das ist der Punkt: Die Zulassung regelt das Technical Leaflet T4. Hier wird unter A 1.4.4 die bereits erwähnte Mindestreibung von 25 mN gefordert. Diese Reibung wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft.
Zitat:
Zitat von Petar
Reibungskoeffizient ist klar gesetzt und alles was unter diesem Wert liegt ist NICHT ZUGELASSEN! Egal ob der Belag in der Liste steht oder nicht.
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Nein. Wenn ein Belag auf der Liste steht, ist er grundsätzlich zulässig (B 2.1.3). Probleme gibt es erst dann, wenn der Belag nachbehandelt wird, übermäßig abgenutzt ist etc.
Auch wenn durch "gewöhnliche Abnutzung" die Mindestreibung geringfügig unterschritten wird, bleibt der Belag zulässig! Der OSR entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, wo er die Grenze zieht.
Gleiches gilt übrigens auch für alle anderen Bestimmungen des Technical Leaflets. Beispiel: Die Überprüfung, ob ein Belag matt oder glänzend ist, ist in der Praxis mangels Messgerät schwierig (HMO 7.1.4). Sogar falls man ein geeignetes Gerät zur Verfügung hätte, wären die Vorgaben aus dem T4 (z.B. EEL: 6% bei 45°) zwar ein guter Maßstab aber nicht bindend.