Klares "Nein" von mir. Zuerst: Selbst wenn der Schläger zulässig wäre, dürftest du beim Schlagen des Balles den Schläger nicht mit beiden Händen halten. Das ergibt sich aus
Zitat:
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Zitat von ITTR A 5.7
Ein Spieler schlägt den Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des Handgelenks berührt.
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Man beachte die Einzahl.
Mit ähnlicher Argumentation (Numerus der Formulierung) halte ich diesen Schläger für nicht zulässig. Er hat zwei Schlägerblätter - deren Schichten können also prinzipiell nicht durchlaufend sein - und 4 Seiten (A 4.6: "Beide Schlägerseiten", beide -> 2).
Mindestens die Sache mit dem beidhändigen Schlag ist übrigens gar nicht so theoretisch. Du dürftest den Schläger während des Ballwechsel von der einen in die andere Hand nehmen. Wenn du allerdings genau in den Moment, in dem du beide Hände am Schläger hast den Ball schlägst ist das ein Fehler.