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AW: Verbotene Beläge
Hier nochmal die Stelle:
4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner
Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung
oder Verblassen zurückzuführen sind, können
zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der
Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Die Eigenschaften der Oberfläche haben sich entscheidend verändert.
Und auch hier nochmal: Dann kann man demnächst nach deiner Theorie ja einfach einen griffigen zugelassenen belag künstlich altern (zb sonnen) das er glatt wird und dann einfach behaupten er ist natürlich gealtert. Wie soll das jemand nachweisen???
Und auch nochmal das gegenbeispiel: beim Palio wurde auch der griffige zugelassen und es gab im Spielbetrieb glatte Beläge die verboten wurden und da hat keiner unterschieden ob die natürlich gealtert oder behandelt waren. glatt= verboten.
Und die Unterscheidung zwischen glatt= behandelt und glatt= nicht geriffelt muß man schon machen, da ja hier eine Artikelbeschreibung des Herstellers zitiert wurde und er glatt im Sinne von geriffelt meinte weil das andere als Neubelag ja nicht zulässig wäre
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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