Zitat:
Original geschrieben von MMBRV
Hallo Michael,
auf TTVN-Ebene gibt es eine solche Bestimmung nicht (siehe
TTVN-Handbuch, DB für LEMS). Ob einer der vier Bezirksverbände eine solche Bestimmung hat, weiß ich nicht, glaube ich aber nicht.
Es gab von Mitte 1987 bis Mitte 1991, also während meiner Zeit als Verbandsjugendwart, eine Bestimmung in den DB für die
Landesranglistenturniere, dass immer dann, wenn einer der vier
Vorabnominierten für die Landesrangliste Jugend/Schüler A/Schüler B am Bezirksranglistenturnier seiner Altersklasse teilnimmt, dieser seine Vorabnominierung verliert und der Platz statt dessen an seinen Bezirksverband fällt. Das wurde damals gemacht, damit kein Spieler beim Bezirksranglistenturnier seiner Altersklasse starten kann, der schon für die nächste Ebene qualifiziert ist und deshalb dort beispielsweise ohne Konsequenzen für ihn selbst gegen Vereinskameraden verlieren kann. In dem Moment, wo er also bei der Bezirksrangliste auflief, war seine Vorabnominierung verfallen und er musste sich wieder neu - über diese Bezirksrangliste - qualifizieren, wobei dem Bezirk dann der Platz dieses Spielers zusätzlich zur Verfügung stand. Wenn er dort aber nur z.B. Sechster wurde, hat sein Bezirk dann (z. B.) die ersten Drei gemeldet.
Warum diese Bestimmung dann 1991 bei der Neufassung von Ziffer 4.2.2.2 der DB für die LRLT (siehe aktuelles TTVN-Handbuch S. 139) wieder entfallen ist, weiß ich heute nicht mehr.
Aber auch damals galt das nur für die Ranglistenturniere und keinesfalls für die Meisterschaften. Wenn also (z.B.) Dimitrij Ovtcharov gerne Kreismeister werden will, werden zumindest die TTVN-Bestimmungen das nicht verhindern - und auch nicht seinen Start bei den weiterführenden Meisterschaften.
Viele Grüße
Hilmar Heinrichmeyer
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Jungs, beruhigt Euch. Lest nochmal in aller Ruhe diesen Text durch.
"auf TTVN-Ebene gibt es eine solche Bestimmung nicht (siehe
TTVN-Handbuch, DB für LEMS)".
DAS IST DER ENTSCHEIDENDE SATZ!!!
Das Handbuch ist maßgebend. Ich habe persönlich mit zwei Verantwortlichen Personen des TTVN gesprochen, denen ist auch nichts über anderslautende Regeln und dergleichen bekannt. Man könnte natürlich einen Antrag, nehme mal an beim Beirat des TTVN, stellen, daß man das in Zukunft als Regel festsetzt.