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AW: Von der Jugend zu den Herren
also auf dem antrag für die jugendfreigabe steht an den entscheidenden stellen nicht e/j. also ein sonderantrag für e/j gibt es nicht, hierfür sind nur jugendliche vorgesehn. als in der wo ist auch nur von jugendlichen die rede und nicht von schülern. hier wird zwischen den beiden begriffen unterschieden.
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