Zitat:
Zitat von Stahlplatte
Man darf doch den Antrag erst erfassen wenn auch die Unterschrift vorliegt. Ansonsten würde man ja über den Wechseltermin hinaus Zeit gewinnen, was m.E. nicht korrekt ist. Sonst könnte man den Wechseltermin abschaffen.
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Ne, erfassen musst Du ihn vorher, damit der Schrieb für die Unterschrift generiert wird. EINREICHEN darfst Du ihn erst mit vorhandener Unterschrift.