hi,
ich glaube, diese regelung wirst du nirgendwo finden. es ist so:
"[...]Ab 1. Juli 1995 bedürfen Tische, Netze, Bälle, Schlägerhölzer, Schlägerbeläge und Komplettschläger einer ausdrücklichen Zulassung durch den DTTB.[...]" (wettspielordnung des dttb A 6.1)
neuerdings wird zur überprüfung der zulässigkeit eines schlägerbelages nur noch die liste der ittf genommen. wenn der belag da nicht drin steht, darf damit nicht gespielt werden.
vielleicht hat aber doch jemand eine ahnung, wo diese sachen stehen könnten. würde mich auch interessieren.
mfg
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