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Alt 03.11.2000, 14:37
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aleol aleol ist offline
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Wenn nicht den Rgeln entsprochen wurde, dann darf eine "Bestrafung" bzw. eine 9:0 Wertung meiner Meinung nach nicht davon abhängig gemacht werden, ob Protest eingelegt wurde oder nicht.
Das wäre in einen Augen die wirkliche Wettbewerbsverzerrung. Die eine Mannschaft legt keinen Protest ein, weil sie die Punkte eh nicht braucht und man nach dem Spiel doch noch so nett bei einem Bier (auf Kosten des Gegners ) zusammengesessen hat, die andere wiederum legt Protest ein und das Spiel wird 9:0 gewertet. Dann doch bitte die gleiche "Starfe" für das gleiche "Vergehen".

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Versuchungen sollte man nachgeben, wer weiß, ob sie wiederkommen. (Oscar Wilde)
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