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AW: Regelungen für Flock auf TT-Trikots / Rücken?
Hallo TT-vernarrt,
in der WO im PTTV (gilt aber in ganz Deutschland) steht
unter Punkt F. Werbebestimmungen für Bundesveranstaltungen Punkt 2.3 Rückseite Hemd
2.3.1 Allgemeines
unter anderem:
Für die Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines
einteiligen Sportdresses sind maximal 400 CM**2 in bis zu zwei einzelnen
Flächen freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden
dürfen.....
Der gesamte Text ist etwas viel.
Gruß Egbert
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