hi bt-tobi,
Internationale TT-Regeln B 4.2.2:
"Zerbricht ein Spieler seinen Schläger während des Satzes, so muss er ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, den er mitgebracht hat oder der ihm in den Spielraum (die Box) gereicht wird."
durch die nachfolgende regel 5.2.5 wird der schlägerwechsel auf 'unabsichtliche zerstörung' relativiert. ich wollte hiermit nur deutlich machen, dass
1. im schadensfall der schläger selbstverständlich auch mitten im satz ausgewechselt werden darf.
2. auch mit dem schläger eines mannschaftskameraden weitergespielt werden kann.
Internationale TT-Regeln B 5.2.5:
"Während eines Einzel- oder Doppelspiels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er zufällig so stark beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. [...]"
das schließt imho auch einen teilweise vom holz gelösten belag ein, da man, wenn der belag beim schlagen schon auf- und abflattert, wohl kaum mehr damit spielen kann.
mfg
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