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Alt 27.06.2008, 11:44
tischtennisguru tischtennisguru ist offline
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Klüger als das Gerät anzuschaffen, jedenfalls kostengünstiger, ist es m. E. einfach nach Gehör zu entscheiden und dann den Verdacht an den Spielleiter weiterzugeben.
Sehe ich mir vorher den Schläger an, stelle z.B. zwei Sriver FX fest, die dann im Spiel auffallend klicken, kann ich natürlich berechtigt den Verdacht äußern, es sei frischgeklebt worden und unter Protest spielen.

Problematisch hierbei ist jedoch, dass der Protest laut Regelwerk vor dem Spiel erfolgen muss.

Den Schläger anpacken und in ein Testgerät reinpacken geht nicht. Der Schläger darf nur in Augenschein genommen werden, nicht etwa angefasst, schon gar nicht, wenn der "Prüfer" nicht in der offiziellen Funktion als Oberschiedsrichter handelt.

Insofern fallen also letztlich alle "spontanen" Prüfmöglichkeiten per "Selbstjustiz" aus, da nicht regelkonform und es kann "unauffällig" weiter geklebt werden.

Und einen OS während eines Spiels spontan dazuzuordern dürfte wohl schwer möglich sein, zumal dann wiederum streng darauf geachtet werden muss, dass auch tatsächlich der Schläger geprüft wird, mit dem der Gegner "unter Verdacht" gespielt hat.

Es bleibt letztlich nur der Appell an die sportliche Fairness, die jedem das Weiterkleben verbietet, um vom Material her für alle "gleiche" sprich regelkonforme Voraussetzungen zu schaffen.

Grüße Guru
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Geändert von tischtennisguru (27.06.2008 um 11:47 Uhr)
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