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Zitat von tischtennisguru
Der Schläger darf nur in Augenschein genommen werden, nicht etwa angefasst, schon gar nicht, wenn der "Prüfer" nicht in der offiziellen Funktion als Oberschiedsrichter handelt.
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Irrtum - siehe Tischtennisregel 4.8. : Vor Spielbeginn .......muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen .... und ihnen gestatten den Schläger zu untersuchen.
"Untersuchen" ist natürlich ein weitgefasster Ausdruck der aber auch im Original so allgemein gefasst ist : "At the start of a match and whenever he changes his racket during a match a player shall show his opponent and the umpire the racket he is about to use and shall allow them to examine it."
Keine Ahnung seit wann der Text so gefasst ist bzw. wann er zuletzt geändfert wurde. Angesichts immer differenzierter gefasster Vorgaben zum Material wäre hier eine Überarbeitung schon angebracht und wenn es nur ddie Ergänzung wäre dass durch die Untersuchung die (Spiel)eigenschaften z.B. durch "Fettfinger" nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Aktuell darf also jeder Gegner mit einem ENEZ -Gerät untersuchen - über die Konsequenzen schweigt sich das Regelwerk allerdings aus, zumindest ist mir (auch nach der letzten SR-Fortbildung vor 3 Wochen) nichts bekannt.