Rahul, danke für die noch genauere Information, denn mir liegt das Urteil nicht direkt vor. Allerdings weiß ich, dass die Zweifel des Bundesgerichts am Inhalt von diesem selbst auch wieder in Frage gestellt wurden, denn hierzu gibt es keinerlei Rechtsprechung bislang. Daher also, wie schon oben beschrieben: nur das sofortige Inkrafttreten ist außer Kraft.
Was du als Papier des DTTB ankündigst hat m. E. eher akademischen Charakter, denn das Urteil ist (außer vielleicht für die Klassen des Klägers Eilenburg, der ja in 3 Mannschaften mit weit mehr als zehn Ausländern aller Nationalitäten operiert, und deren Konkurrenten) konkret wenig bedeutsam. Dies lässt sich auch begründen:
a) Es gibt große Verbände (z. B. WTTV), in denen keine einzige Mannschaft aufgrund der verabschiedeten Regel einen zusätzlichen Deutschen aus der tieferen Mannschaft oben gemeldet hat.
b) Es gibt mehrere Verbände (z. B. TTVN), die die jetzt gekippte Regelung unterhalb der vierten Klasse gar nicht erst haben in Kraft treten lassen.
c) Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fünftligist sich nun zum 1.1. mit weiteren (also mehr als zweien) Ausländern verstärken wird, der das bisher nicht getan hat, weil dann ein Deutscher aus der nächsttieferen Mannschaft hätte hochrücken müssen.
Denn: Wer mit soviel Gewalt (und mit so wenig eigener sportlicher Leistung) unbedingt aufsteigen wollte, den hätte die (vom Inkrafttreten her) nun beanstandete regelung mit Sicherheit nicht abgehalten.
d) Eilenburg selbst hatte vor Saisonstart schon eine einstweilige Anordnung erwirkt, so dass sich dieses Urteil jetzt konkret auch nicht auf die Spielklasse der Zweiten von Eilenburg auswirken wird.
Insgesamt also ein Urteil mit geringer konkreter Auswirkung.
Interessant ist höchstens, ob die Verbände nun die Regel weiterbestehen lassen (denn für die neue Saison ist sie gültig) oder ob sie endgültig aufhören, Don Quichote zu spielen. Das Ganze sollte man niedrig hängen, denn es interessiert aktuell nur sehr wenige, auch wenn es sich auf den ersten Blick spektakulär anhört.
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