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Alt 07.07.2008, 12:51
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KÖNIGSBLAU04 KÖNIGSBLAU04 ist offline
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AW: Sport als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz

Zitat:
Zitat von Cogito Beitrag anzeigen
Was geschätzt wird, soll gefälligst von denen finanziert werden, die es schätzen. Wenn es dann nicht reicht, war es wohl auch nicht so wichtig.
Und wie steht Du in diesem Kontext z.B. zum Tierschutz, dem 2002 als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20. GG) schließlich auch der Verfassungsrang eingeräumt worden ist.
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