Zitat:
Original geschrieben von Rudolf Endres
Dies wäre im Ernstfall strafbar.
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Dieser Theorie folgend hätte also die ITTF die Gesetzgebungskompetenz in Deutschland. Gut zu wissen, aber etwas weit hergeholt!
Die Strafbarkeit einer Handlung folgt nicht aus den Durchführungsbestimmungen eines Sportverbandes, sondern die Durchführungsbestimmungen eines Verbandes haben sich an den möglicherweise Grenzen setzenden Vorgaben aus den Gesetzen im Rahmen der für die Durchführung der Sportart erforderlichen Grenzen zu orientieren.
Ich kann mich auch heute schon wegen Körperverletzung, möglicherweise sogar gefährlicher oder gar schwerer, strafbar machen, wenn ich mit irgendwelchen Klebern hantiere, auch wenn dieses Hantieren vielleicht sogar den Bestimmungen der ITTF gerecht würde. Aber das Nichtbefolgen der Bestimmungen der ITTF hat nicht das Erfüllen eines Tatbestandes in der oben genannten Art und Weise zur Folge.