Zitat:
Original geschrieben von Cogito
Das sind Reinigungsmittel und dafür braucht man zumindest augenblicklich noch keine Zulassung.
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Sicherlich stimme ich zu, was die Aussage betrifft, dass für Reinigungsmittel keine Zulassung gebraucht wird. Trotzdem gebe ich zu bedenken, dass es sich hier nicht unbedingt um ein "Reinigungsmittel" handelt, sondern dass man das Mittel auch als "Lösemittel" sehen kann. Deshalb hoffe ich nur, dass im Gegensatz zu den Speed Glues hier eine ausreichende Dokumentation wie Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung der Gebinde, ... vorhanden ist.
http://enius.de/schadstoffe/methylcyclohexan.html