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AW: Bestimmung von Spielleitern
Soweit ich mit meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen feststellen konnte, ist es so geregelt:
Die Spielleiter gehören zu den Fachwarten, die – anders als früher – nicht mehr gewählt werden, sondern von den zuständigen Mitgliedern der Exekutive „berufen“ und auch „abberufen“ werden. Die Spielleiter der Verbandsligen werden vom Präsidium berufen (§ 29 Nr. 3.10 i.V.m. § 33 der BTTV-Satzung), die Bezirksliga-Spielleiter vom Bezirksvorstand (§ 50 Nr. 2.2. der BTTV-Satzung i.V.m. Abschnitt K der Wahlordnung) und die Kreisliga-Spielleiter vom Kreisvorstand (§ 53 Nr. 2.2 der BTTV-Satzung i.V.m. Abschnitt L der Wahlordnung).
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