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AW: Erklärung des DTTB zum Themenkomplex 'Kleberegelung'
Diesen Satz finde ich Klasse:
4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.
Wenn man nun noch weiß, dass die ITTF ausschließlich das Obergummi eingeschickt bekommt und auch nur dieses genehmigt, dann ist es doch Unsinn, wenn man behauptet, dass das Tuning des Schwammes durch die o.g. Formulierung verboten wäre. Die ITTF hat klargestellt, wie man das auslegt (also Tuner verboten) aber der Regeltext ist und bleibt unsinnig. Wenn jemand disqualifiziert werden sollte und er vor ein ordentliches Gericht ziehen würde, könnte er nur gewinnen.
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