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AW: Strafenkatalog
Was mich am meisten stört, ist die wachsweiche, unscharfe Formulierung.
"kann vom Wettbewerb ausgeschlossen...",
"Sie sollen vor einem Spiel vorgenommen werden"
"Dann kann ein Schläger"
"Bei begründetem Verdacht"
"Das Belagmaterial sollte so verwendet werden"
"fordern die ITTF und der DTTB alle Spieler auf,"
"Ein Positivtest würde dann zum Verlust"
"Sofern bei einem Mannschaftsspiel kein Kontrolleur vor Ort ist,
man aber einen Verstoß gegen die Kleberegelungen feststellt, sollte der Mannschaftsführer"
und so geht das weiter.
Anderseits:
"Der betroffene Spieler muss den Test verfolgen."
Wenn er es nicht tut, (z.B. sich abwendet) ist der Test dann ungültig?
Der DTTB hat sich alle Mühe gegeben, eine praktikable Handlungsvorschrift zu verfassen, Dank dafür. Aber ob so viele "müsste, könnte, sollte" als verbindlich einzustufen sind? Zum Glück gilt ja im Sport eine eigene "Gerichtsbarkeit" . im Öffentlichen Recht wären diese Formulierungen ein Fressen für die Anwälte
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
Geändert von klugscheisser (08.08.2008 um 08:17 Uhr)
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