Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) zur Befestigung von Belägen ist ab 01.09. ausschließlich in dafür eingerichteten Kleberäumen zulässig (siehe auch ITTF-Regel 2.4.3). Wird ein Spieler beim Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) außerhalb des ausgewiesenen Kleberaumes erwischt, so erteilt ihm der Oberschiedsrichter eine förmliche Verwarnung. Im Wiederholungsfall kann der Oberschiedsrichter Disziplinarmaßnahmen anordnen (ITTF-Regel B 3.1.2.12)
Das heißt für mich Kleben ist weiterhin erlaubt

muss nur VOC-frei sein. Und die Verantwotung dafür liegt beim Spieler selbst.
Als TT-Artikelhersteller würde ich weiter Tuner und Kleber produzieren. Spieler, die nicht an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen, können ihre Schläger ja montierern mit was sie wollen (könnte eine Begründung für dir Weiterproduktion sein). Außerdem liegt die letztendliche Verantwortung sowieso beim Spieler, wie er mit schädlichen Stoffen umgeht (ähnlich dem Rauchen