Zitat:
Zitat von Fastest115
Diese Begriffe sind teilweise vermischt.
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Du vermischt hier auch einiges

Nämlich Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Nicht jeder Selbständige ist ein Freiberufler und nicht jeder Freiberufler ein Gewerbetreibender

Steuerrechtlich gesehen (§§ 15 und 18 EStG).
Aber ich glaube, das verwirrt den Fragesteller nur zusätzlich. Du trägst einfach Deine 2.175 Euro bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen ein und der freundliche Steuerbeamte wird Dich darauf hinweisen, dass Du 75 Euro zu versteuern hast. In dem "Peanuts"-Bereich macht da keiner einen Aufstand. Er erkennt Deinen guten Willen, indem Du den Betrag erklärt hast und weist Dich darauf hin, wie Du es nächstes mal ganz genau richtig machst