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In den Ausführungen des TTVN zur WO heißt es:
"Sofern der Heimverein einen ordentlich belüfteten Raum als Kleberaum zur Verfügung stellt, dürfen die Schlägerbeläge
innerhalb des gesamten Sporthallengebäudes nur in diesem Kleberaum auf dem Schläger befestigt (frischgeklebt) werden."
Das verstehe ich zwar so, daß der Heimverein nicht verpflichtet ist, einen Raum zur Verfügung zu stellen, allerdings wirft die Formulierung doch wieder die Frage auf, ob es bei Fehlen eines Kleberaumes dann doch wieder erlaubt ist, irgendwoanders in der Halle zu kleben ?
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