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sieht so aus, als ob die "angemessene Einspielzeit" nur im TTVWH gilt...
in der WO finde ich unter 10.2: "Dem Gast ist mind. 30 Min vor dem Spiel Zuguang zum Spiellokal sowie eine angemessene Einspielzeit zu gewärhen. Der Heimverein stellt während der Einspielzeit und dem Mannschaftsspiel durchgehend Tische, Netze und typengleiche Dreisternbälle zur Verfügung."
Da die WO mit den Ausführungsbestimmungen des TTVWH in einem Dokument bei mir zusammengefasst sind, gehe ich davon aus, dass dieser Satz zu den AB des TTVWH gehört...
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