Zitat:
Original geschrieben von Loki
n-hexane & aromatics (Hauptsache benzene & toluene)
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Wenn das also richtig deute darf Benzol demnach im Kleber enthalten sein.
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Exakt ! Die Formulierung "n-hexane & aromatic" schließt Benzol mit. Das verwundert mich nicht, wenn auch Toluol erlaubt ist.
Eigentlich ein Unding: wir an der Universität dürfen für den Routinegebrauch keine Lösungsmittel verwenden, die Benzol oder Toluol enthalten, und am privaten Markt darf damit kommerziell 'rumgepanscht werden.