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Alt 21.11.2002, 14:09
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Cogito kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: Erlaubte Lösungsmittel in Klebern

Zitat:
Original geschrieben von Loki

n-hexane & aromatics (Hauptsache benzene & toluene)
...

Wenn das also richtig deute darf Benzol demnach im Kleber enthalten sein.
Exakt ! Die Formulierung "n-hexane & aromatic" schließt Benzol mit. Das verwundert mich nicht, wenn auch Toluol erlaubt ist.

Eigentlich ein Unding: wir an der Universität dürfen für den Routinegebrauch keine Lösungsmittel verwenden, die Benzol oder Toluol enthalten, und am privaten Markt darf damit kommerziell 'rumgepanscht werden.
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Immer schön eklig spielen !
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