Zitat:
Original geschrieben von Cogito
Exakt ! Die Formulierung "n-hexane & aromatic" schließt Benzol mit. Das verwundert mich nicht, wenn auch Toluol erlaubt ist.
Eigentlich ein Unding: wir an der Universität dürfen für den Routinegebrauch keine Lösungsmittel verwenden, die Benzol oder Toluol enthalten, und am privaten Markt darf damit kommerziell 'rumgepanscht werden.
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Welche Lömis sind denn damals verboten worden ?
Ging es damals nicht um die Schnüffler die meinten das Zeug anstatt auf den Schläger zu pinseln doch lieber zu inhalieren.
Ich bin mir nicht sicher, aber könnten das Chlorierte Kohlenwasserstoffe bzw. Aromatisierte KW gewesen sein ?