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Alt 21.11.2002, 15:44
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Brackweder Brackweder ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Loki


Es stellt sich für mich eigentlich nur noch die rechtliche Frage.
Wenn sich jemand Folgeschäden durch das Kleben einhandelt, wer haftet dann. Da die Hersteller meines Wissens dazu verpflichtet sind Gefahrgut (anhand der Inhaltsstoffe handelt es sich bei den Standardfrischklebern ja um Gefahrgut )auch entsprechend zu kennzeichnen, was sie aber nicht machen.
Denn sie setzen ja die Gesundheit aller aufs Spiel.
Ich denke das kann ganz schön teuer werden.
Es ist ja nicht damit getan, dass man die Kleber als Gefahrgut deklariert und einfach einen Hinweis auf die Dosen klebt, dass es sich um cancerogene LöMis handelt.
Mich würde vorallem interessieren, ob die Kleber dann noch freiverkäuflich sein dürften. Das müßte eigentlich weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen!
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