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AW: Nachziehen von Spielern - FC Nordhalben
Hallo,
ich erzähle mal, wie wir im TT-Kreis Bayreuth das handhaben.
Also die Voraussetzung, um diesen Fall berücksichtigen zu können, sind:
- Zu unserer Ranglistensitzung liegt eine schriftliche Begründung des Vereins mit ärzlichem Attest vor
- Im Attest steht, dass der Spieler zur nächsten Halbsaison wieder spielen kann
Dann genehmigen wir das normalerweise im Sinne des antragstellenden Vereins, insbesondere dann, wenn ansonsten eine Mannschaft zurückgezogen werden müsste.
Schwieriger wird es, wenn:
- der Verein keine schriftliche Begründung vorlegt und erstmal abwartet, was die Zuständigen denn so machen. Die Initiative muss schon rechtzeitig von Verein kommen.
- sich der Verein in der Vergangenheit nicht an diese oder ähnliche Ausnahmen gehalten hat.
Beispiel anhand eures Falles: Wir würden dies jetzt so genehmigen; einer der beiden Spieler hat aber trotz Zusage keine 3 Einsätze in der Vorrunde, dann würden wir zur Rückrunde und in der Zukunft keine weiteren Zugeständnisse machen.
Die WO lässt in solchen Fällen genügend Entscheidungsspielraum, d.h. jeder Kreis/Bezirk kann das so handhaben, wie er es für richtig hält.
Ich kenne z.B. einen Kreis im Bezirk Oberfranken, der solche Ausnahmen generell nicht zulässt. Wie es der Bezirk Oberfranken handhabt, weisst du ja.
Wegen anderer Fälle in Oberfranken kannst du ja mal beim Vorsitzenden des Sportgerichtes Oberfranken, Werner Hamper, nachfragen.
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