Zitat:
Zitat von Hdd
2.) Es bedarf keiner speziellen Schulung; die Bedienung des Geräts ist kinderleicht (ich habe zu Übungszwecken meinen Schläger getestet). Jeder etwa vom Kreis oder Bezirk oder Verband zu diesem Zweck eingesetzte OSR darf die Kontrollen durchführen.
Gruß Hdd
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Korrektur der Korrektur
Es bedarf sehr wohl einer Schulung denn die WO sagt folgendes aus.
"... Die Tests dürfen nur mit ITTF-anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter vorgenommen werden..."
Somit muss man eine Schulung haben um als geprüfter Schiedsrichter zu gelten, auch wenn die Bedienung des Gerätes mit Sicherheit einfach ist.