Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Bisher können nur Booster nachgewiesen werden, die sich durch einen zu hohen Anteil an VOC´s verraten oder, weil die zulässige Belagsdicke überschritten wird.
Das meinte ich nicht.
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Hallo Rudi,
demnach gehe ich davon aus, das Verbot der Tuner resultiert daraus, dass diese (derzeit) VOCs enthalten. Das Verbot folgt demnach nicht aus der oben von mir zitierten Regelung, sondern aus der Regelung bezgl. VOCs.
Grundsätzlich wären folglich Tuner ohne VOCs zulässig.
Anderes ergibt sich jedenfalls aus dem gesamten Regelwerk nicht.