Zitat:
Zitat von Philippoussis
Hallo Rudi,
demnach gehe ich davon aus, das Verbot der Tuner resultiert daraus, dass diese (derzeit) VOCs enthalten. Das Verbot folgt demnach nicht aus der oben von mir zitierten Regelung, sondern aus der Regelung bezgl. VOCs.
Grundsätzlich wären folglich Tuner ohne VOCs zulässig.
Anderes ergibt sich jedenfalls aus dem gesamten Regelwerk nicht.
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Nein, es geht um das Nachbehandlungsverbot unter das eben auch Booster, unabhängig von ihrer Zusammensetzung fallen.