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Alt 10.09.2008, 11:46
sirrocool sirrocool ist offline
Rennschnecke
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sirrocool ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Herren Bezirksklasse 5, 2008/2009

Tach zusammen!
Hier mal eine Anregung zur Diskussion in der spielfreien Zeit:

Es ging um ein Spiel einer anderen Liga, vor dem ein Spieler frischgeklebt hat und dies im Spielbericht von der gegnerischen Mannschaft vermerkt wurde.

Da ist dem Beschiß ja Tür und Tor geöffnet! Was haltet ihr denn davon?

Zitat:
Zitat von Gyros1973 Beitrag anzeigen
Nenene....so langsam macht sich unser so geliebter Sport doch sehr unglaubwürdig und auch unüberschaubar. Und das alles durch irgendwelche Funktionäre die immer mal wieder was neues einstreuen und verändern.
Das Thema "Geldmacherei" steht ja schon länger im Raum ....erst kleben, dann boosten und tunen...dann alles verboten, nur noch neue Kleber und neu entwickelte Beläge....ja so kann man Schwung in den Absatz der Artikel bringen ...Hut ab.
TIPP: Ab nächste Saison sollen sie doch alle Beläge verbieten und man darf nur noch mit einem Holz spielen, wo Noppen rausgeschnitzt werden !

Grüsse
Antwort von Bernd, in der ich die Namen ge-X-t habe (tun nix zur Sache):

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Alles Korrekt, bis auf die Aussage Funktionäre.
Hier steckt eine gewaltige Industrie dahinter, wo Funktionäre nichts mehr zu melden haben.
Die Richtlinien kommen ja auch von ganz, ganz oben.

Für alle Nichtrundschreibenemfänger: Hier meine Entscheidung:

XXXXXXXX: Aus dem Spielbericht des Spiel ------ geht hervor, dass der Spieler XXXXXXX vor dem Spiel frisch klebte. Ich entscheide in dieser Angelegenheit wie folgt: Das Spiel wird wie ausgetragen gewertet.
Begründung: Nach den neuen Richtlinien des DTTB ist es nicht verboten frisch zu kleben. Lediglich die Verwendung von schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln ist verboten (2.4.1 der ITTR B). Im vorliegenden Fall kann die Verwendung eines solchen Klebers nicht nachgewiesen werden.
Das Kleben außerhalb des ausgewiesenen Kleberaumes (in diesem Falle auf dem Schulgelände) würde eine förmliche Verwarnung des Schiedsrichters nach sich ziehen (2.4.3 der ITTR B in Verbindung mit den Auslegungen des DTTB zu 4.7 der ITTR A).
Allerdings dürfen Sie damit rechnen, dass sich demnächst ein Spielkontrolleur einmal Ihre Schläger anschaut.

Gruß
Bernd
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