Zitat:
1. nen OSR anwesend ist. (Da haben ja die gegner von Leuten die mit VOC Kleber spielen das gleiche Problem)
2. Der auch in der Lage ist nen glatten von nem griffigen zu unterscheiden und auch den Mut hat dann diesen belag für unzulässig zu erklären.
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Der Oberschiedsrichter kann ohne juristische Grundlage nicht einfach willkürlich einen Belag für glatt erklären bzw. feststellen, dass er den geforderten Reibungskoeffizienten nicht aufweist. Jede Beanstandung des Schiedsrichters muss durch das Regelwerk gestützt sein. Dies ist hier nicht der Fall. Soweit ich weiß, steht im Regelwerk nur, welchen Wert der Koeffizient nicht überschreiten darf. Über Test- oder Handlungsmöglichkeiten der Schiedsrichter für den Fall der Fälle schweigt es sich weitgehend aus. Hatte diesbezüglich vor einiger Zeit einen E-Mail-Wechsel mit einem süddeutschen Bundesligaschiedsrichter, der mir bestätigte, dass das Verbot wenig ausreichend durch das Regelwerk flankiert ist. Schiedsrichter dürfen nicht durch bloßes Streichen des Balles über den Belag einen
eben solchen disqualifizieren. Hier ist in der Tat ein Testgerät erforderlich. Da es dieses aber im Raum des DTTB offensichtlich noch nicht gibt, könnten gefrustete Spieler durchaus mit nachträglich geglätteten Belägen bzw. zweifelhaften TT-Master Belägen (diese Zweifelhaftigkeit scheint in der Natur des Produktes zu liegen und ich habe sogar die Vermutung, dass da einige zum Oktober, wenn die neue Liste erscheint, eine böse Überraschung erleben könnten) antreten. Juristisch könnte man ihnen wie in der Vergangenheit nur schwer beikommen, da im Sport natürlich nicht der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" einfach auf den Kopf gestellt werden kann. Das einzige, das ein solcher Sünder davontragen würde, wäre wohl ein geschädigter Ruf.