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AW: Recht auf Spielverlegung?
hmmm... hier habe ich wirklich Probleme mit dem Verstehen des Beispiels.
Kannst Du das Bsp. einem Doofen wie mir mal bitte noch einmal anders erklären?
Grundsätzlich gilt (im TTVN): Es gibt (eigentlich) keine Spielverlegungen.
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vG,
. . . wW
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