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Alt 11.09.2008, 07:45
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AW: Ranglisten Regelungen

Die von Dir erwähnten Regelungen (DTTB-Ranglisten etc.) betreffen Ranglisten im Einzelsport, die - unabhängig von der Vereinszugehörigkeit - die Spielstärke der besten Spieler bundesweit, landesweit, bezirksweit etc. wiedergeben.

Die von Dir am Schluss genannte Quotienten-Regelung betrifft eine völlig andere "Baustelle", nämlich den Mannschaftssport, insbesondere die Aufstellung der Vereinsranglisten (zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt es sich, hier immer von Vereinsranglisten zu sprechen, um den Unterschied zu den o.g. Ranglisten im Einzelsport zu verdeutlichen). Die Vereinsranglisten sollen die Spielstärke innerhalb eines Vereins wiedergeben und sind die maßgebliche Grundlage für die vereinsinterne Aufstellung innerhalb der einzelnen Mannschaften.

Aus diversen Gründen ist die Vereinsrangliste in vielen Fällen ein heißes Eisen, was Du allein schon daran erkennen kannst, dass sich ein Großteil der Sportgerichtsurteile mit der Genehmigung bzw. Nicht-Genehmigung der Vereinsranglisten durch die zuständigen Gremien befasst. Aus dem gleichen Grund wurden in Bayern ergänzend zur WO Durchführungsbestimmungen erlassen (Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb), in denen u.a. nähere Einzelheiten zur Aufstellung der Vereinsranglisten festgelegt sind, darunter auch die Quotientenregelung.
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