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Alt 15.09.2008, 08:21
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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Zitat:
Zitat von Trojahner Beitrag anzeigen
Berechtigter Einwand, deshalb Regelzitat:

6.6.1 Falls der Schiedsrichter Zweifel an der Zulässigkeit eines Aufschlages hat, kann er beim ersten Vorkommnis dieser Art auf ‘Let’ (Wiederholung) erkennen und den Aufschläger verwarnen.

(natürlch: "kann")
Ohne mich in den konkreten Fall einzumischen: Dieser Regeltext enthält einen Widerspruch, vielleicht durch die Übersetzung.

1. "Zweifel" bedeutet doch, dass er sich nicht sicher ist. Wegen eines Zweifels darf man niemanden bestrafen. Der Aufschlag könnte ja trotz des Zweifels (z.B. bzgl. der Wurfhöhe, die sich im "Zweifelsfall" nicht unmittelbar messen lässt) korrekt gewesen sein

2. Wenn Zweifel mehrmals auftreten, müsste man demnach auch mehrfach wiederholen lassen. Es sind ja nur Zweifel.

3. Bei einem unzweifelhaft falschen Aufschlag darf es keine Wiederholung geben


Das hat aber absolut nichts mit dem angesprochenen Spiel zu tun, das habe ich nicht gesehen.
Aber meine Meinung zu diesem Thema: Wenn Schiedsrichter-Prüfung ist, sind die Prüflinge, wenn sie bestehen wollen, gezwungen, exakt nach den Regeln zu urteilen. Das hat ja auch Cheftrainer schon geschrieben. Wer dies beachtet, wird sich während der SR-Prüfungen immer besonders regelkonform verhalten, weil der Prüfling sehr wenig Spielraum hat.
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