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Also wenn der Verband keine Spielberechtigung erteilt hat, darf der Spieler auch nicht spielen, egal ob die Aufstellung durch den Klassenleiter genehmigt wurde oder nicht.
Keine Spielberechtigung heißt ja, dass der Spieler nicht berechtigt ist zu spielen - sagt der Name ja schon.
Nach WO B4 muss eine solche Berechtigung vorliegen. Ein Blick in unsere Strafordnung sagt, dass das Spiel mit x:0 für den Gegner und einer zusätzlichen Geldstrafe gewertet werden muss.
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