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Habe bei Joachim Car nachgefragt, wie bei falscher Doppelaufstellung die Rechtslage ist. Hier die Antwort:
„nach wo-dttb, abschnitt E. 16 ist der gesamte mannschaftskampf als verloren zu werten, wenn gegen die vorschrift der ziffer D 1.9 (doppelaufstellung)verstossen wird.
zur schuldfrage:
für die mannschaftsaufstellung ist letztendlich nur allein der mannschaftsführer zuständig (wo-dttb E 3).
der osr trägt nur das im spielbericht ein, was ihm der MF meldet.“
Damit ist alles klar. Betrüblich ist, dass der Mannschaftsführer den anwesenden OSR fragte, der auch nicht Bescheid wusste und sich tel. Rat bei einem „Oberguru“ holte. Auch der wusste anscheinend nicht Bescheid, und so kam es zur falschen Auskunft durch die Beiden an den Mannschaftsführer.
Der Heimverein muss doch den Schiedsrichter bezahlen. Hat er dann nicht Anspruch, auf einen regelkundigen OSR?
Ja, und da ist noch so ein Gedanke. Der OSR kannte die Regel. Er kommt aus Sachsen, Eilenburg ist in Sachsen, eine falsche Aufstellung sind sichere zwei Punkte. Aber wie gesagt, nur so ein Gedanke, der kommen könnte, wenn man nicht an die Fairness im TT glaubt.
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