@Sven T.: Da sind die Sportkameraden des "gemischten" Doppels schlicht falsch informiert, wenn sie meinen, sie dürften machen, was sie wollen.
WO-A 2 trifft für den Spielbereich des DTTB folgende Bestimmung: "Abweichend von den Internationalen Tischtennisregeln gilt im gesamten Bereich des DTTB: Die Regelungen der ITTF zur Schlagreihenfolge für Rollstuhlfahrer (Tischtennisregel A 8.3) gelten im Bereich des DTTB auch für Doppelpaarungen, die aus einem Fußgänger und einem Rollstuhlfahrer gebildet werden."
Da ITTR-A 8.3 nicht allein erlaubt, dass nach Auf- und erstem Rückschlag in einem Ballwechsel jeder beliebige Partner des Rolli-Paares die folgenden Schläge ausführen darf sondern zugleich den Punkt dem je anderen Paar zuspricht, sobald ein Teil eines Rollstuhls die gedachte Verlängerung der Mittellinie passiert, gilt dies gleichfalls für ein Doppel, das aus einem stehenden Spieler und einem Rollstuhlfahrer gebildet wird.
Entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut übernimmt WO-A 2 die vollständige Regelung von ITTR-A 8.3, nicht nur die Freiheit, den Rückschlag außerhalb der üblichen Reihenfolge auszuführen.
Allerdings ist A 8.3 nach meiner Erfahrung als Schiedsrichter bei Para-Turnieren der für den Schiri besonders schwer zu beurteilende Abschnitt der Sonderregelungen für Rollstuhlfahrer. ("Tetras" machen da natürlich die wenigsten Schwierigkeiten. In den Klassen 4 und 5 wird es haarig.) Gründe: 1. üblicherweise fehlende Markierung der verlängerten Mittellinie auf dem Boden des Spielraums, 2. Parallaxe. Bei der Kombination eines Rollstuhlfahrers mit einem "Fußgänger" wird 's nicht leichter für den Schiedsrichter; besonders dann nicht, wenn man - wie durchaus üblich - allein in der Box verantwortlich ist.