Zitat:
Zitat von Sven T.
Was mich im zusammenhang mit Behinderten Spielern noch interessieren würde ist folgende Auslegung:
Beim Doppel zwischen einem Nicht behindertem Spieler und einem Rollstuhlfahrer gilt, dieselbe Regelung, als wenn zwei Rollstuhlfahrer das Doppel stellen. Sprich sie dürfen in beliebiger Reihenfolge während des Ballwechsels zurückschlagen.
In der Regelung mit den zwei Rollstuhlfahrern steht aber auch, dass zu keinem Zeitpunkt während des Ballwechsels ein Teil des Rollstuhls die gedacht verlängerte Mittellinie überschreitet, da sonst der Punkt dem Gegner gutgeschrieben wird.
Es steht nun leider nirgendswo ausdrücklich (habe ich jedenfalls nicht finden können), aber heißt da die Schlußfolgerung, dass bei einem gemischten Doppel der sowohl der Gesunde, als auch der Rollstuhlfahrer die verlängerte Mittellinie nicht überschreiten dürfen?
Das ist nämlich leider ein Fall, der häufiger bei uns vorkommt. Und eigentlich nie vom Schiedsrichter berücksichtigt wird, zumal die Doppelpaarung mit dem Rollstuhlfahrer meist beschwichtigt und sagt: "Wir dürfen schlagen wie wir lustig sind, mehr ist nicht zu beachten."
In meinen Augen bildet sich hier nämlich häufiger ein Spielvorteil für das Rollstuhlfahrer Doppel, da der gesunde Spieler meist zum Bewegungsakteur mutiert und lustig 3/4 aller Schläge übernimmt.
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Aber dann kann doch der Spieler ohne Rollstuhl trotzdem 3/4 der Schläge übernehmen!!!
Er kann ja über die gedachte oder Marlkierte Verlängerung der Mittelinie "laufen" Es steht nirgends, das nicht Arme beine Rumpf oder Kopf über die Mittellinie dürfen. Es steht da nur teile des Rollstuhls. Da der aber keinen Rollstuhl hat kann der munter rumlaufen...oder?