Zitat:
Zitat von Joachim Voigt
Mit was übertritt? Rüberlangen darf er ja? Füße? Hüfte?
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Kaum fragt man drei ISR, darunter den im Para-TT wahrscheinlich erfahrensten deutschen BB-ISR, schon hat man nicht nur mindestens zwei Interpretationen gehört, sondern muß sich am Ende nicht mehr auf sein Rechtsempfinden verlassen und bekommt auch die richtige Regelstelle in der WO (auf neueste Textfassung achten; nicht alle Verbände haben den letzten Revisionsstand auf ihren Websites abrufbar) genannt.
WO-D 4.6: "Doppelpaare mit Rollstuhlsportlern können den Rückschlag abweichend von der in den Internationalen Tischtennisregeln A vorgeschriebenen Reihenfolge frei wählen, mit der Einschränkung, dass
keiner der beiden Spieler über die gedachte Verlängerung der Mittellinie des Tisches treten oder fahren darf. Ist dies der Fall, erhält der Gegner den Punkt."
Nun könnte man lange darüber grübeln, was diese Textfassung genau besagen will, welche denkbaren Grenzfälle auftreten können und warum es zwischen ITTR-A 8.3 und WO-A 2 bzw. D 4.6 anscheinend mehr als nur redaktionelle Differenzen gibt. Aber lassen wir das für den Moment.
Jedenfalls kommt es nicht zu dem Fall, den ich gestern in Gesprächen vorgebracht hatte, um die Absurdität zu verdeutlichen, die entstünde, wenn der nicht rollstuhlfahrende Parter eines "gemischten" Doppels jedwede Freiheit hätte, sich hinter dem Tisch zu bewegen: beim SV Gadderbaum (Damen-Bezirksliga, WTTV-Bezirk OWL, Verein von Monika Sikora-Weinmann) hegt man Aufstiegsabsichten mit der 1. Damen, und es findet sich ein solventer Sponsor mit Herz und Spendierhosen. Mit Geld - sehr viel Geld! - "zwingt" man daraufhin z. B. Csilla Bátorfi als bekannt gute Doppelspielerin, das Altenteil als Trainerin zu verlassen. Die Neuverpflichtete spielt gemeinsam mit Monika im Doppel. Letztere bringt brav Auf- bzw. ersten Rückschlag über das Netz, rollt dann ein Stück zurück, und die Partnerin spielt - sicher zur Freude des gegnerischen Paares

- als Quasi-Einzelspielerin den Ballwechsel zu Ende.
Zur Praxis der Regelanwendung, obwohl nicht maßgebend: Die gestrige Anfrage beim SV Gadderbaum, wie im Liga-Alltag bei Monikas Spielen verfahren wurde und wird, hat meine Auffassung bestätigt: immer schon bleiben die Partnerinnen auf ihrer jeweiligen Seite der gedachten Verlängerung der Mittellinie. Rüberlangen mit der Schlägerhand ist natürlich erlaubt und stand nach dem Text von ITTR-A 8.3 auch nie in Zweifel.