Ach Du heiliger Strohsack, was ist denn hier los ? 
Nichts schlimmes, nur eine anständige Diskussion unter Männer

die aber leider immer verwirrender wird
Einen Spieler, der mit einem unzulässigen Belag auch tatsächlich spielt, schützt das durchaus nicht vor weitergehenden Sanktionen. Klargestellt wird das in den Wettspielordnungen, z.B. im BYTTV durch den Passus G8:"Wird festgestellt, dass ein Spieler mit unzulässigem Material (Schlägerholz, Schlägerbelag, Kleber, Komplettschläger) antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wird das einzelne Spiel als verloren gewertet. -- Die Regel A4.3 wird also von "zum Schlagen benutzen" auf "antreten" erweitert - das einzig logische Vorgehen.
Du hast Recht, in der Wettspielordnung des TTVWH steht das gleiche.
Ich kenne nun den Bericht im TTVWH nicht, aber ich nehme an, dass er sich auf die von mir oben genannte einzige denkbare Ausnahme stützt: Wenn der Spieler nachweislich Penholder spielt. Der Nachweis oder Gegenbeweis hierfür ist nicht schwerer und nicht leichter als der Beweis für die Unzulässigkeit des Belags.
Nein, hier wird nur von dem Rückhandbelag gesprochen der nicht zulässig ist und die benannten Regelpunkte aufgeführt und erklärt.
Mist, es wird immer schlimmer! Jetzt kann man sich nicht mal mehr auf seinen Verband verlassen