Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Das Spiel ist entsprechend seinem Ausgang zu werten, da "Proteste im Nachhinein" gegenstandslos sind. Entscheidend hierfür ist die bundesweit gültige WO-Bestimmung A16: "Proteste, die sich auf die ... Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes ... eingelegt wurden."
Absicht dieser Bestimmung ist es unter anderem, genau das von Dir geschilderte Problem zu erfassen, dass man dem Spieler die vorherige Verwendung des Belags ohnehin nicht beweisen kann.
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@Torsten von Bayern : kannst Du bitte auch meine Frage (zwei posts weiter oben) beantworten ? Oder denke ich so von hinten durch die Brust ins Auge und zurück ????
Oder einfach : was bedeutet "antreten" im BYTTV ? Hier im HTTV gibt es diesen Passus nicht.