Zitat:
Zitat von Noppenfritz
Mir fällt da jetzt nichts mehr ein. Oder doch:
Was gilt denn jetzt?
Gruß
Noppenfritz
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Naja, in der Praxis entsteht dadurch keine Unsicherheit: Die Situation ist doch entweder die, dass der Spieler sagt: "Mir egal, ob der Belag auf der Liste steht - ich spiele damit". Im Spiel wird er dann diesen Belag ganz normal nutzen - gerade
weil er sich davon Vorteile verspricht. Also wird er in nahezu jedem Ballwechsel einen Schlag mit der unzulässigen Seite ausführen. Und das kommt auf dasselbe hinaus, als wenn das Spiel unmittelbar mit 0:3 verloren gewertet wird.
Oder der Spieler sagt: "Ja, der Belag ist unzulässig, aber mit dieser Seite schlage ich auch nicht" (nochmal: dies kann ich mir außer beim Penholder kaum vorstellen) - dann besteht auch kein Protestgrund.
Also würde ein Sportgerichtsurteil wohl darauf abstellen, ob der Spieler den Belag
grundsätzlich benutzt hat oder nicht - und das werden die Zeugen ja wohl noch hinbekommen.
Insofern ist die Diskussion ähnlich praxisrelevant wie meine Regelfrage zum Zeitspiel im 5. Satz eines Doppels

und wir können alle beruhigt sein ...