Zitat:
Zitat von tt-trommler
Sorry - das geht am zuletzt diskutieten Thema vorbei und der genannte Ansatz von Torsten ist keine Lösung. Es geht darum was bedeutet die im BYTTV und WTTV vorhandene Formulierung "Antreten". Ich halte sie schlicht für nonsens wenn es doch nur darauf ankommt ob mit einem nicht zugelassenen Belag geschlagen wird oder nicht.
Also: entweder alle, auch Penholderspieler benötigen zwei zugelassene Beläge oder alle dürfen auch nicht zugelassene Beläge geklebt haben aber nur mit dem der zugelassen ist schlagen. Letzteres ist richtig.
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Eigentlich hab ich alle möglichen Fälle dargestellt und wenn eindeutiug klar (Spieler gibt das zu oder anwesender OSR entscheidet das) ist, das ein Belag nicht zulässig ist, dann wird auch genauso verfahren. Gegner bekommt den Punkt wenn der Spieler mit der unzulässigen Seite schlägt.
Nur der letzte Fall ist ein Problem.Ganz klare Frage:
Wer entscheidet ob ein Belag zulässig ist oder nicht, wenn kein OSR in der Halle ist??? (nochmals zur Info die letzte Liste der ITTF ist nicht aleinig ausschlaggebend im DTTB. Es gibt Zusatzregelungen und Aufbrauchfristen).
Spieler A un Mannschaftsführer A sagen der ist zulässig Spieler B und Mannschaftsführer B sagen er ist nicht zulässig. Folglich sagt A dann ich zähl die Punkte ganz normal und B sagt wenn der mit der einen Seite spielt zähl ich jeden Punkt weg.
Wer sagt dann wer von beiden Partein recht hat????
(PS: in einigen verbänden gibt es dazu Regeln wer OSR ist wenn keiner vom Verband geschickt wird, z.B der Mannschaftsführer der Heimmannschaft oder es wird einer bestimmt nach Möglichkeit de in der Halle ist und nen SR Lizenz hat usw. Im WTTV z.B. gibt es sowas nicht. wenn kein OSR vom Verband geschickt wird, gibt es keinen!!!!)