Zitat:
Zitat von Fastest115
Das "Antreten" greift nur dann wenn eben erst im nachhinein entschieden werden kann ob der Belag zulässig war oder nicht und er eben auch Schläge damit gemacht hat. Und dann ist es eben logischerweise nicht mehr nachvollziehbar wieviele Schläge/Punkte er nun mit der unzulässigen Seite gemacht hat und logischerweise muß man dann auch das Spiel komplkett gegen ihn werten.
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Danke. Ich glaube ich bin jetzt von der Leitung weggetreten und habs kapiert - wenn es denn so gemeint ist.