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@ Thorsten Kleinert
Mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. der Arbeitserlaubnis hat das Ganze wohl nichts zu tun. Das heißt, es gibt da meines Wissens keine Änderungen. Eine Profi muss also mindestens 1.750.- Euro im Monat verdienen sowie kranken- und sozialversichert sein, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Ansonsten haben nur Studenten bzw. Sprachschüler, die sich auf ein Studium in Deutschland vorbereiten, Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Sog. Touristen-Visa gibt es nur für ca. drei Monate.
Es liegt also an den Verbänden, die Aufenthaltsgenehmigungen für die einzelnen Sportler einzufordern. Nur dann ist ein "Wildwuchs" zu verhindern.
Trotzdem halte ich die Regelung für gut, weil sie einen wesentlichen Teil der Diskriminierung gegenüber EU-Ausländern beseitigt. Mit der Unterscheidung von Ausländern 1. und 2. Klasse ist es im wesentlichen vorbei.
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