Zitat:
Zitat von bodenseezugereister
So sehr ich deinen Kommentar verstehen kann .... entspricht er doch nicht ganz den Regeln.....
Kleben ist schon erlaubt - jedoch nur mit Klebern die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten siehe http://www.sbttv.de/cms/docs/doc34855.pdf
ob diese kleber wie angesprochen was bringen ist ein anderes.... wenn ihr allerdings vermutet das da was gepanscht war habt ihr ja die möglichkeit des Tests mit einem Testgerät ....
Denke die Regel wird noch zu einigen Diskussionen führen
Gruß
BZ
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Servus
Hat man leider nicht!
Testen darf nur ein Oberschiedsrichter der vom Verband damit beauftragt ist.
Und der Verband beabsichtigt nur 2 Testgeräte zu kaufen bei 6 Bezirken.
g
kpw