Zitat:
Zitat von Gnadenloos
Nein das stimmt nicht.
Ein Belag muss so eingesetzt werden wie er ZUGELASSEN ist, nicht so wie er das Werk verlässt.
Und es steht auch nix von nachbehandeln in den Regeln sondern allgemein von behandeln.
Nimmt man die Regel ernst ist selbst das Reinigen mit Wasser eine "Behandlung" und könnte streng genommen verboten sein.
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Lies noch mal die GANZE Regel durch, inklusive Relativsatz:
"4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert."
Reinigen mit Wasser
verändert die Spieleigenschaften usw. nicht (es stellt bestenfalls den genehmigten Originalzustand wieder her).