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Günter,
Hier geht es nicht um Diskriminierung von Ausländern sondern um die Anpassung der bestehenden Regelungen an das Arbeits- und Sozialrecht. Und das ist ein himmelweiter Unterschied.
Versuch nur mal als Deutscher oder als Kanadier in den USA eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Da wirst du auch gewaltige Unterschiede feststellen. Im Übrigen gilt immer noch der Beschluss der Inneministerkonferenz vom Mai 2000 in dem die Mindestverdienste für eine Aufenthaltserlaubnis festgesetzt wurden.
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